Amira foundation

Chargement sécurisé...

1. Gegenstand und Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) definieren die Regeln für den Zugang und die Nutzung der Website der Amira Stiftung. Der Zugang und das Navigieren auf dieser Seite implizieren die vorbehaltlose Annahme der folgenden Bestimmungen.

2. Zugang und Nutzung der Website

  • Die Website ist für jeden Nutzer mit Internetzugang kostenlos zugänglich.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, die Website nur für rechtmäßige Zwecke zu verwenden.

3. Spezifische Bedingungen für Beihilfen und Zuschüsse

3.1. Gebührentabelle für Privatpersonen (Bis zu 100.000 €/$)

Diese feste Tabelle gilt für Spenden und individuelle Hilfen an Privatpersonen. Zwischenbeträge folgen einer logischen Gebührenprogression.

Erhaltener Spendenbetrag (EUR / USD) Erforderliche Validierungsgebühr (EUR / USD) Finaler Nettobetrag (Erhalt)
5 0001005 000
10 00015010 000
15 00020015 000
20 00025020 000
25 00030025 000
30 00035030 000
35 00040035 000
40 00045040 000
45 00050045 000
50 00055050 000
75 00075075 000
100 0001 000100 000

3.2. Gebührentabelle für Unternehmen (50.000 €/$ bis 1.000.000 €/$)

Diese Tabelle gilt für Zuschüsse an Unternehmen. Die Gebühren werden mit einem festen Satz von 1,2 % des Gesamtbetrags berechnet.

Zuschussbetrag (EUR / USD) Fester Gebührensatz Erforderliche Validierungsgebühr (EUR / USD)
50 0001,2%600
100 0001,2%1 200
500 0001,2%6 000
1 000 0001,2%12 000
Berechnungsbeispiel: 1.000.000 € × 1,2% = 12.000 €

3.3. Freigabe der Mittel (Erinnerung)

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt vollständig und unmittelbar nach Erhalt und Validierung der Zahlung der erforderlichen Validierungsgebühren.

Jetzt eine Spende beantragen

Bitte lesen Sie alle Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.

4. Geistiges Eigentum

Alle Elemente der Website (Texte, Bilder, Logos usw.) sind das ausschließliche Eigentum der Amira Stiftung und sind urheberrechtlich geschützt.

5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese ANB unterliegen der Gesetzgebung am Sitz der Stiftung. Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden vor den zuständigen Gerichten verhandelt.